Mit Kammerbeschluss vom 8.3.2022 (2 BvR 1832/20) hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung von Streubesitzdividenden nach § 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Klägerin hatte die Ausschüttung aus ihrer Tochterkapitalgesellschaft voll der Körper- und Gewerbesteuer unterwerfen müssen, da sie lediglich zu 9,6% (und nach einer Kapitalerhöhung zu 8,4%) an ...
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