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Eine neue Grundsatzrevision beim BFH zur Umqualifizierung von Einkünften aus V+V zu gewerblichen Einkünften

Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 13.5.2022 – 15 K 26/20 E, F deutlich gemacht, dass es bei einer Aufwärtsinfektion nicht zu einer Anwendung einer Bagatellgrenze kommt.

 

Das FG Münster hat die Revision jedoch im Hinblick auf das weitere Musterverfahren beim BFH unter dem AZ VIII R 1/22 zugelassen, das nunmehr unter dem AZ IV R 18/22 beim BFH anhängig ist.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2022 werden wir Sie über diese Rechtsfrage und die anhängigen Revisionen informieren.

 


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