Am 20. März 2023 haben die obersten Finanzbehörden der Länder den Anwendungserlass über die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens (kurz: AEBew JStG 2022) veröffentlicht.
Unter Berücksichtigung der Änderungen in den §§ 177, 181, 183, 184, 185, 187, 188, 189, 190, 191, 193, 194, 195 BewG sowie in den Anlagen 21 bis 25 BewG durch das Jahressteuergesetz 2022 wird die Anwendung der vers ...
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