Mit Urteil vom 19. Dezember 2023, IV R 5/21 hat der IV. Senat des BFH die nachfolgenden Leitsätze formuliert:
Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer ‑ eine Betriebsverpachtung überlagernden ‑ Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteu ...
weiterlesen