In 2014 wurden 66,8% der Anteile einer grundbesitzenden KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten offen in eine Zwischenholding eingelegt und die Holdinganteile in gleicher Urkunde schenkweise auf die X-Stiftung übertragen.
Drei Jahre später, in 2017, wurden die verbliebenen 33,2% KG-Anteile ebenfalls gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine zweite Zwischenholding eingebracht und die Holding-Anteile erneut in gleich ...
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