Im Streitfall geht es um die Beantwortung der Frage, ob Gewerbesteuer, die aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 18 (3) UmwStG entsteht (bei der Veräußerung eines MU-Anteils, der aus der Umwandlung aus einer KapGes entstanden ist), beim Veräußerer (soweit er sie vertraglich übernommen hat) als Veräußerungskosten abzugsfähig sind.
Das Saarland hat diese Frage mit Urteil v. 16.11.2017, 1 K 1441/15 ...
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