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Grundsatzentscheidung des BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Mit Urteil vom 20. Oktober 2022, III R 33/21 hat der III. Senat des BFH die nachfolgenden, klarstellenden Leitsätze veröffentlicht:

 

(1)  Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen wirtschaftlich zu verstehen.

 

(2)  Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der "Leasingrate" und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.

 

 

 


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