Veräußert der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. Das hat der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 03.09.2019 IX R 10/19 entschieden.
Im Streitfall hatte der Kläger 2006 eine Eig ...
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