Das FG München hat sich in seinem Beschluss vom 14.1.2019 – 15 V 2627/18 rkr. mit der Frage befassen müssen, ob ein aus dem Betriebsvermögen entnommenes Arbeitszimmer eine neue 10-Jahresfrist i.S.d. § 23 EStG auslöst.
Grundsätzlich löst die Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen, wie auch der BFH bereits bestätigt hat, einen eigenen Fristlauf i.S.d. § 23 EStG aus.
Das ...
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