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Eine Musterrevision beim BFH zu 3 Zweifelsfragen im Bereich der Einkünfte aus V+V

Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 10.12.2019 – 2 K 2497/17 E über 3 grundsätzliche Fragen entschieden, die nun durch die Revision (AZ BFH IX R 11/12) einer Überprüfung unterzogen werden.

Es geht um die 3 folgenden Fragestellungen:

  • Wann sind Mietkautionen als Einnahmen aus V+V zu erfassen?
  • Wann sind Versicherungsentschädigungen als Einnahmen aus V+V zu erfassen?
  • Können Einnahmen aus V+V weiterhin der Elterngeneration zuzurechnen sein, obwohl das Mietwohngrundstück unentgeltlich auf die Kinder übertragen worden ist?

Es wird spannend sein, wie sich der IX. Senat des BFH zu diesen Fragestellungen positionieren wird.


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