Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit seinem Urteil vom 8.10.2008 VIII R 53/07 eine Entscheidung mit weit reichenden Folgen getroffen. Es ging um die Frage der Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften, wenn ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend durchführen.
In diesem Falle sind die Umsätze des Einzelunternehmens - ggf. im Schät ...
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