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Vorlagebeschluss an das BVerfG, ob die Hinzurechnungen von Zinsen und Mieten mit dem Gleichheitssatz zu vereinbaren sind

Das FG Hamburg hat dem BVerfG mit Beschluss vom 29.02.2012 AZ 1 K 138/10 die Frage vorgelegt, ob die seit 2008 vorgesehenen Hinzurechnungen von Zinsen und Mieten mit dem Gleichheitssatz zu vereinbaren sind. Aus diesem Grunde sollten sämtliche einschlägigen Fallgestaltungen offen gehalten werden.

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