Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 24.11.2021 3 K 2174/18 Erb mit der o.a. Frage auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass in den Fälle des § 13b Abs. 1 Nr.3 ErbStG die Vorschrift des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass der Einstiegstest nicht zur Anwendung gelangt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Haup ...
weiterlesen