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Ein klarstellender Beschluss des II. Senats des BFH zur Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip und das Beihilfenrecht der Union?

Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 17. Januar 2022, II B 49/21 hat der BFH zwei grundsätzliche Aussagen getroffen:

 

  • Die Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil in demselben Zeitraum eine erbschaftsteuerrechtliche Überbegünstigung des Betriebsvermögens zu verzeichnen wäre.

 

  • Selbst wenn die begünstigte Besteuerung des Betriebsvermögens nach dem Recht der EU eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen sollte, berührte dies nicht die nationale Besteuerung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs von Privatvermögen.

 

 


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