Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 16.8.2023 – 2 K 2449/18 E intensiv mit den beiden o.a. Fragestellungen auseinandergesetzt.
Zur Kaufpreisaufteilung ist das FG der Rechtsprechung des BFH gefolgt, in dem es ausgeführt hat, dass es keinen Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren gibt.
Darüber hinaus hat das FG entschieden, dass in die 15 v.H.-Grenze sämtliche entstehenden Aufwendungen einzubeziehen s ...
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