Das FG Nürnberg hat mit seinem rkr. Urteil vom 20.10.2022 – 4 K 1287/20 entschieden, dass die Begleichung von Umsatzsteuerschulden durch den GGF einer GmbH - auf der Basis eines Haftungsbescheides -, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Voraussetzung ist jedoch, dass die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkei als GGF verursacht worden ist und eine objektiver Zusammenhang zwischen der Pflich ...
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