Das FG München hat sich in seinem Urteil vom 10.04.2025 – 10 K 1531/21 intensiv mit der vorstehenden Fragestellung befasst.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass im Streitfall die Voraussetzungen für die Annahme einer kürzere Nutzungdauer nicht gegeben waren, weil das vorgelegte Gutachten offengelassen hat, warum alternative Nutzungen als unwahrscheinlich erachtet werden.
Gegen dies Entscheidung des FG ist eine N ...
weiterlesen