Das BMF hat (Stand 24.1.2025) auf seiner Homepage seine aktuelle Arbeitshilfe zur vorstehenden Fragestellung veröffentlicht.
Nicht erwähnt wird jedoch wiederum, dass diese Arbeitshilfe nach Auffassung des BFH nur dann zur Anwendung gelangt, wenn die Vertragsparteien keine zutreffende Aufteilung des Kaufpreises vorgenommen haben. Ansonsten sind die Finanzbehörden an diese Aufteilung gebunden, vgl. BFH vom 12.6.2013 IX R 31/13 ...
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