Das FG Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 22.3.2017 - 3 K 123/14 mit der interessanten Frage auseinandergesetzt, ob die Anordnung einer Betriebsprüfung auch dann erfolgen darf, wenn bereits der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
Im Kern geht es um die Beantwortung der Frage, ob die durch die Betriebsprüfung ermittelten Tatsachen einem Verwertungsverbot unterliegen, weil sie unter Verletzung von Verfahrensvorschriften e ...
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