Die Kernaussage
Ein Kleinunternehmer, der von einem Leistungsempfänger eine Gutschrift mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer empfängt, kann Schuldner der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer werden.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und - wie im Streitfall - sämtliche Gutschriften unterzeichnet und an den Leistungsempfänger zurücksendet (FG Münster, Urteil v. 9.9.2014 - 15 K 2469/13 U; Revision zugelas ...
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