Die Grundfrage
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus einem zum Zwecke der Verpachtung gekauften und angezahlten, aber nicht gelieferten Blockheizkraftwerk, BFH vom 29.1.2015 V R 51/3.
Die Kernaussage des BFH zum Vorsteuerabzug
Soweit ein gesondert ausgewiesener Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung der Umsätze i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG entfällt, ist er nach § 15 Abs. 1 Satz 3 UStG bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt ...
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