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BFH zum Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2014 - V R 23/13 zur Frage des Vorsteuerabzugs bei Totalverlust der Rechnungen Stellung bezogen. Nach der o.a. Entscheidung des V. Senats des BFH kann der Nachweis darüber, dass dem Leistungsempfänger durch einen anderer Unternehmer Steuerbeträge für Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt worden sind, nicht alleine durch die Vorlage der Originalrechnung geführt werden. Entscheidend ist jedoch, dass den Finanzbehörden dargelegt werden kann, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind. Im Urteilsfall waren ausschließlich Beweismittel vorgetragen worden, die die frühere Existenz der Rechnungen bestätigen konnten. Beweismittel darüber, dass auch tatsächlich Leistungen gegenüber dem Unternehmer erbracht worden waren, wurden jedoch nicht vorgetragen bzw. vorgelegt. Hieran scheiterte das Begehren der Revisionskläger.

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