Mit Urteil vom 16. Januar 2014 V R 28/13 hat der BFH entschieden, dass zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden kann, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen.
Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur, wer eine Rechnung i.S. der §§ 14, 14a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, in der u.a. der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben ist. Solche ...
weiterlesen