Der Hintergrund
Bis zum 3.4.2014 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zugelassene Rechtsanwälte, die bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind (Syndikusanwälte), nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, wenn die ausgeübte Beschäftigung bestimmte Merkmale (sog. Vier-Kriterien-Theorie) aufwies.
Demgegenüber hat das Bundessozialgericht hierzu klargestellt, ...
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