Durch das Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung nach § 7a SGB IV können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegeben ist.
Für die Durchführung ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl I 2021, 2970) sind nun einige ...
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