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Bundessozialgericht: Aktuelles Urteil versperrt Syndikusanwälten Weg in das Versorgungswerk

Am 20.8.2014 wurden die Entscheidungsgründe aus einer der drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts v. 3.4.2014, AZ: B 5 RE 3/14 R zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherung bekannt. Der Deutsche Anwaltsverein bekräftigt aus diesem Anlass seine Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung, damit Syndikusanwälte beim Zugang zum Versorgungswerk rechtlich gleichgestellt werden. „Die Anwaltschaft darf nicht gespalten werden. Syndikusanwälte waren und sind vollwertige Rechtsanwälte“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins. In der auf über 20 Seiten umfangreich begründeten Entscheidung führt das Gericht aus, dass Syndikusanwälte im Hinblick auf ihre Arbeitnehmereigenschaft nicht so unabhängig seien wie für anwaltliche Berufstätigkeit erforderlich. Daher übten sie in dem Beschäftigungsverhältnis für die nichtanwaltlichen Arbeitgeber keine anwaltliche Berufstätigkeit aus. Deshalb komme insoweit auch keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Betracht. Zu der besonders wichtigen Frage des Vertrauensschutzes enttäuscht die Entscheidung. Sie wiederholt nur wortgetreu den Text aus der Presseerklärung des Gerichts anlässlich der Urteilsverkündung am 3. April 2014. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland ca. 30.000 bis 40.000 Syndikusanwälte. DAV Pressemitteilung

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