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Eine Eilmeldung für wahre gestaltende Steuerberater – Rechtsanwälte - Notare zur Grunderwerbsteuer

Durch eine Nachricht im ZDF-Heute-Journal im Herbst 2023 wurde eine Hiobsbotschaft bekannt.

 

Es wurde deutlich gemacht, dass eine lange bestehende Grunderwerbsteuerbefreiung zum 1.1.2024 verloren gehen wird.

 

Aus diesem Grunde kam es zum Ende des Jahres 2023 zu panikartigen Übertragungsvorgänge, um dieser GrESt-Belastung zu entgehen.

 

In der letzte Minute hat der Gesetzgeber damals in § 24 GrEStG eine bis zum 1.1.2027 eingefügt, vgl. Kreditmarktfördungsgesetz, BStBl 2013 I, 144.

 

Die erfreuliche Nachricht: Im Rahmen einer völlig versteckten Stelle wird der Gesetzgeber diese Befristung nun aufgeben, vgl. BT-Drucksache 21/5529.

 

Sollte der Bundesrat dieser Änderung zustimmen, wäre erneut vorgesehene hektische Übertragungsvorgänge zum Jahreswechsel somit vermieden.

 

Im Rahmen unseres Kongresses zur vermögensverwaltenden PersGes bzw. KapGes wird unserer Referent Herr Dr. Stenert auf diese Fragestellungen eingehen.

 

 

 


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