Der II. Senat des BFH hat das Bundesministerium der Finanzen mit Beschluss vom 27.05.2009 II R 64/08 wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.
Veröffentlicht am: 21.07.2009 11:05:21