Die vorstehende GrESt-Falle führt in der Praxis ggf. zur doppelten Entstehung von GrESt.
Zu dieser Problemaitk hat sich der BFH in 2025 mit 3 Aussetzungsbeschlüssen befasst.
Soweit Sie von einer deraratigen Fragestellung betroffen sein sollten, empfehle ich hierzu die aktuelle Veröffentlichung von Schütz + Jasch, GmbH-StB 2026, 121.