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Eine sehr grundsätzliche Revision zur Frage der Anschaffungskosten bei einer vermögensveraltenden Personengesellschaft

Das FG Köln hat sich in seinem Urteil vom 10.10.2018 – 9 K 3049/15 mit der Frage befasst, ob der Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit dem gleichzeitigen Eintritt in die Verbindlichkeiten der Personengesellschaft zu einem entgeltlichen Vorgang führt.

Im Kern geht es um die Beantwortung der Frage, ob beim Eintretenden durch diesen Vorgang Anschaffungskosten – mit der Folge der AfA-Berechtigung – entstehen.

Das FG Köln hat diese Frage verneint. Im Ergebnis hat das FG die Einheitstheorie, die im Anwendungsbereich des § 6 (3) EStG zur Anwendung kommt, im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaft angewandt.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ I R 22/19 beim BFH anhängig ist.

Sollten Sie von einer derartigen Fallgestaltung betroffen sein, muss der Streitfall offen gehalten werden.


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