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Grundsatzrevision beim BFH zur Bindungswirkung einer Bescheinigung i.S.d. § 7i Abs. 2 EStG bezüglich der Funktionsträgergebühren

Die o.a. Streitfrage ist regelmäßig Streitgegenstand mit den Finanzämtern.

Denn die Denkmalbehörden nehmen regelmäßig eine Zuordnung der Gebühren zu den begünstigten bzw. den nicht begünstigten Aufwendungen vor.

Das FG Sachsen ist diesem Vorgehen in seinem Urteil vom 1.8.2018 – 6 K 282/18 entgegengetreten.

Das FG hatte die Revision in seinem Urteil nicht zugelassen. Aufgrund einer entsprechenden NZB ist jedoch nun das Revisionsverfahren unter dem AZ IX R 8/19 anhängig.

Einschlägige Streitfälle sollten im Hinblick auf das Revisionsverfahren offen gehalten werden.


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