Das Problem
Der VIII. Senat des BFH hatte mit seiner Entscheidung - BStBl 2008 II, 749 – letztlich ein interessantes Steuersparmodell kreiert. Demnach entsteht durch die betriebliche Nutzung des Gebäudeteils, der auf dem Grundstücksanteil des Nicht-Unternehmer-Ehegatten errichtet wird, kein Betriebsvermögen. Dies führt dazu, dass die lfd. Kosten inklusive der AfA steuermindernd geltend gemacht werden können, die stillen Reserven jedoch nic ...
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