Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 30.6.2015 - 13 K 3126/13 E, F mit der vorstehenden Frage auseinandergesetzt.
Es ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass unter den Begriff der "entgehenden Einnahmen" i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG auch solche zu verstehen sind, die dafür geleistet werden, dass infolge eines schadensstiftenden Ereignisses kein neuer Vertag geschlossen wird.
Das Gericht hat jedoch selber festgestellt, dass ...
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