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Ein offizieller Trend der Finanzbehörden oder nur Auswüchse einzelner Betriebsprüfungs-Finanzämter: Experimentelle Rechtsauffassungen im Rahmen von Betriebsprüfungen

Dem Verfasser der taxnews-Newsletter liegen ein Vielzahl von Fallgestaltungen vor, in denen Betriebsprüfungs-Finanzämter recht experimentelle Rechtsauffassung vertreten, die nicht auf einer gesicherten Rechtsprechung fußen. Hierbei ist es deutliche erkennbar, dass die entsprechende Handhabung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Damit die vorstehenden Aussagen nicht so leer im Raumen stehen, möchte ich auf ein konkretes Problem aufmerksam machen, zu dem sich Borggräfe und Hinz in NWB-40-2015, 2935 umfänglich geäußert haben. Es geht um die Frage, ob Erfindervergütungen an Arbeitnehmer zu aktivieren sind. Sie stellen sich die Frage, ob hier Betriebsprüfungen mit Erfindergeist gegeben ist. Entscheidend ist jedoch, dass sie in ihrer Veröffentlichung beeindruckend darstellen, dass die Handlungsweise der Betriebsprüfungsstellen keine Grundlage in der Rechtsprechung des BFH hat. Dem Grunde nach berufen sich die Betriebsprüfungen auf die Entscheidung eines FG, die in der Literatur sehr umstritten ist. Der Verfasser des Newsletters stellt sich aufgrund der vorstehend dargestellt Umstände die Frage, ob diese Handlungsweise der Finanzbehörden noch auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruht. Nach Auffassung des Verfassers des Newsletters wäre es erfreulich, wenn eine Sammlung der experimentellen Fallgestaltungen erstellt werden könnte und daran anschließend eine offene Diskussion mit den Finanzbehörden darüber geführt werden könnte, wie mit diesen Umständen umgegangen werden sollte.

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