Es stellt sich die Frage, ob Steuerpflichtige im Rahmen des § 33 EStG die Möglichkeit haben, bei ungewöhnlich kostenintensiven Maßnahmen (z.B. den behinderten bedingten Umbau eine Wohnhauses) die Aufwendungen über mehrere Jahre zu verteilen.
Denn der volle Abzug im Jahr der Verausgabung ist häufig steuerlich unwirksam, da die Aufwendungen i.S.d. § 33 EStG nicht Gegenstand des § 10d EStG werden können.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 2 ...
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