Die sog. Verklammerungsrechtsprechug des BFH (ohne bisher den Betriff zu verwenden) kennen wir seit der Rechtsprechung des BFH zu den Flugzeugfonds.
Nun weist der BFH darauf hin, dass die Rechtsprechung zu den Flugzeugfonds einen Namen trägt: Die Verklammerungsrechtsprechung.
Damit wir auch feststellen, dass der BFH diesen neuen Begriff lebt, hat er es uns anhand seiner Entscheidung vom 28-92017 IV R 50/15 direkt einmal deutlich gemacht wozu ...
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