In der Praxis mehren sich Fallgestaltungen, in den ärztlichen Praxen und Berufsausübungsgemeinschaften in die Rechtsform des MVZ wechseln möchten.
Für diese Überlegung gibt es in der Praxis verschiedene Motivationen.
Dieser Wechsel birgt jedoch neben den zivilrechtlichen Fragen (wem gehört der Kassensitz etc.), die dringend mit entsprechenden Fachanwälten besprochen werden sollten, auch verschiedene subtile steu ...
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