Zu der Frage, ob die Kosten für ein Hausnotrufsystems in der Privatwohnung als abziehbare Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a Abs. 2 S. 1 EStG qualifizieren, sind aktuell zwei Verfahren vor dem BFH anhängig.
Das erste anhängige Verfahren (BFH, Az. VI R 14/21) hatte das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.6.2021 (Az. 5 K 2380/19) zugunsten der Klägerin entschieden. Die allein und ...
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