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Eine spannende Revision zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Das FG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 8.9.2021 5 K 881/20 F zur Frage Stellung genommen, ob Zahlungen zur Ablösung eines Zinsswaps als Werbungskosten im Anwendungsbereich der Einkünfte aus V+V abzugsfähig sind.

Das FG Düsseldorf hat diese Frage positiv beantwortet, was den Verfasser des Newsletter überzeugt hat.

Die Finanzbehörden sind jedoch – unter Hinweis auf das entsprechende BMF-Schreiben vom 18.1.2016, BStBl 2016 I, 85 RZ 176 – anderer Auffassung.

Aus diesem Grunde ist nun unter dem AZ BFH VIII R 26/21 die Revision anhängig.

Einschägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.


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