Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 € liegt. Dies hat der 13. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 26.09.2013 - 13 K 3908/09 entschieden.
Eine Computerfirma veranstaltete anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens eine "Hausm ...
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