In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie die o.a. Fragestellung zu beantworten ist.
Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 13.9.2018 10 K 504/15 K, G, F intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und die Revision bewusst zugelassen, weil sich der BFH mit der hier zu beantwortenden Fragestellung noch nicht befasst habe.
Im Urteilsfall ging es um die Beantwortung der Frage, ob das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a ES ...
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