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Wann sind eine Kapitalbeteiligung und Darlehensforderungen als notwendiges BV eines Einzelunternehmens zu behandeln?

Der X. Senat des BFH hat sich in seiner heute veröffentlichten, sehr umfangreichen und lehrbuchartigen Entscheidung vom 15.1.2019 X R 34/17 intensiv mit der o.a. Fragestellung befasst.

Der BFH hat sich mit 3 Fragen auseinandergesetzt

  • Stellt eine Kapitalbeteiligung ggf. BV eines Einzelunternehmens dar?
  • Sind Darlehen an diese Kapitalgesellschaft ggf. ebenfalls dem BV des Einzelunternehmens zuzuordnen?
  • Sind ggf. TW-Abschreibungen auf das Darlehen möglich?

Der BFH hat den Streitfall – unter Aufhebung der Entscheidung des FG – an das FG zurückverwiesen.

Gleichwohl können dem Urteil des BFH lehrbuchartig sämtliche entscheidenden Kriterien entnommen werden.

Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell hierüber informieren.


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