Bereits seit dem 1.1.2015 ist ein Schrieben des BMF in Kraft, das auf 38 Seiten regelt, wie sich die Finanzbehörden die GoBD in der praktischen Umsetzung vorstellen.
Hierzu werden zunächst die klassischen GoB in Form der Nachvollziehbarkeit, der Nachprüfbarkeit und unveränderbaren Aufzeichnungen erläutert.
Darüber hinaus werden Ausführungen dazu gemacht, dass nach dem Verständnis der Finanzbehörde ...
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