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Eine sehr grundsätzliche NZB beim BFH: Zuschätzungen aufgrund von Feststellungen der BP in der Gegenwart für die Vergangenheit

Das FG Hamburg hat in seinem Urteil vom 23.2.2016 - 2 K 31/15 zur Frage Stellung genommen, ob Feststellungen einer Betriebsprüfung in der Gegenwart auch auf zurückliegende Jahre übertragen werden können. Im Streitfall ging es um die Zuschätzungen bei einem Imbissbetrieb aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung. Das FG Hamburg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Feststellungen während der Betriebsprüfung im aktuellen Jahr auch für die Vergangenheit anzuwenden sind. Das Vorbringen der Kläger, dass sich der Sachverhalt aufgrund besonderer Umstände erheblich  verändert habe, hat das FG Hamburg bei seiner Urteilsfindung unberücksichtigt gelassen. Gegen die Entscheidung des FG Hamburg ist eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, die beim BFH unter dem Aktenzeichen BFH X B 32/16 anhängig ist. In einschlägigen Streitfällen sollten die Steuerfestsetzungen im Hinblick auf die anhängige NZB daher offen gehalten werden.

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