Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 2.2.2011 XII ZR 185/08, DStR 2011, 1683 Neuland betreten.
Nach seiner Entscheidung hat die Bewertung einer Steuerberaterpraxis im Familienrechtnach der „modifizierten Ertragswertmethode“zu erfolgen, im Übrigen nach dem Ertragswertverfahren nach IdW S1.
Im Rahmen seiner Begründung verweist der BGH u.a. auf eine Stellungnahme der BStBKzu dieser Thematik. Nach dieser Stellungnahme hat die B ...
weiterlesen