Der BFH mit seinem Urteil vom 02. Juli 2025, II R 19/22 die beiden nachfolgenden Leitsätze veröffentlicht:
Haben Käufer und Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem FA bei Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids bekannt, bedarf die Inanspruchnahme des Käufers in Höhe der gesamten Steuer grundsätzlich einer Begründung, aus der die f&uum ...
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