Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 21. August 2014 (Az. 7 K 4608/11 E) entschieden.
Die Klägerin war im Jahr 2009 zu 90% an einer GmbH beteiligt. Die hieraus erzielten Kapitalerträge gab si ...
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