Bis heute ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob sich die Rechtslage bei der Annahme von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG durch das MoMiG geändert hat.
Der BFH hat diese Frage in seiner Entscheidung von 20.8.2013 IX R 43/12, BFH-NV 2013, 1783 offen gelassen.
Die Literatur ist sehr unterschiedlicher Auffassung.
Nach Auffassung von Weber-Grellet, Schmidt EStG § 17 RZ 174 führt auf der Grundlage des ...
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