Es ist umstritten, ob auch im Bereich der Einkünfte aus V+V nachträgliche WK (regelmäßig Finanzierungskosten) abzugsfähig sind.
Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BStBl 2010 II, 787 hierzu Hoffnung gemacht.
Das FG Baden-Württemberg hat diese Frage mit Urteil vom 1.7.2010 13 K 137/07 negativ entschieden. Gegen diese Entscheidung ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 67/10 anhängig ist ...
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