Bisher die Frage der Wirkung von Verlusten einer Untergesellschaft auf das Kapitalkonto einer Obergesellschaft höchstrichterlich noch nie entschieden worden.
Aufgrund der Entscheidung des FG Münster vom 12.4.2016 - 5 K 3838/14 F, hat der IV. Senat des BFH nun die Gelegenheit hierzu grundsätzlich Stellung zu nehmen.
Das FG Münster hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass die Verluste der Untergesellschaft zu einer Minderu ...
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