Ist der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts, sind Leasingvorauszahlungen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sofort abzugsfähig, soweit der Leasingzeitraum nicht länger als 5 Jahre ist.
Die OFD NRW vertritt in ihrer Kurzinformation 17/2017 vom 1.9.2016 nunmehr die Rechtsauffassung, dass hier ggf. eine Korrektur zu erfolgen hat, wenn in den Jahren nach der Zahlung eine Nutzungs& ...
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