Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 05.05.2011, Az. 1 K 266/10) entschieden dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO darstellt.
Damit beginnt der Zinslauf für den steuerlichen Unterschiedsbetrag, der sich aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages im Ausgangs ...
weiterlesen